Mittwoch, 5. Februar 2020

Angst II

Vor etwa einem halben Jahr wurde ein Gesetzentwurf publik gemacht, der mir als Betroffenem große Angst machte: Angst!

Inzwischen gibt es eine überarbeiteten Entwurf, das sog. Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV IPReG.

Meinungen dazu

(....) Im Großen und Ganzen verfolgt auch der zweite Entwurf des geplanten Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV IPReG (vormals RISG) konsequent das Ziel, die außerklinische Intensivpflege zu schwächen und den stationären Bereich zu stärken – allerdings mit einer veränderten Argumentation. Begründet wird die Zielsetzung des IPReG nunmehr verstärkt mit dem Fachkräftemangel, der in den beiden vorangegangenen Entwürfen noch keinen wesentlichen Argumentationsbaustein darstellte. Die Folge bleibt: Betroffene Pflegebedürftige werden zukünftig hinsichtlich ihrer Selbstbestimmung des Wohn- und Pflegeortes eingeschränkt sein.(....)

Dazu schreibt der Betroffene Christian Bär in seinem Blog madebyeyes.de:
(....) Den „Wünschen der Versicherten, die sich auf den Ort der Leistung […] richten, ist zu entsprechen, soweit die medizinische und pflegerische Versorgung an diesem Ort tatsächlich und dauerhaft sichergestellt werden kann. Dabei sind die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände zu berücksichtigen.“ (vgl. § 37 c, Abs. 2) 
„Tatsächlich“ und „dauerhaft“ sind Hebel, die angesetzt werden, damit die Krankenkasse leider Ihren Wunsch ablehnen kann und Sie in ein Heim verlegt. Der Kostenträger entscheidet zukünftig allein und maßgeblich. Wie dessen Interessenslage ist, ist wohl klar. Ende der Selbstbestimmung, gute Heimreise. (....) 
In den Stellungnahmen von Betroffenenverbänden ist deren Kritik an dem Entwurf zusammengefasst.

Es läuft alles darauf hinaus, dass dank des Gesetzes meine Zukunft im Pflegeheim und nicht daheim bei meinen Lieben ist. Das macht mir immer noch Angst!


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