Montag, 10. Juni 2019

Info #5 - Schwerbehindertenausweis

Zitat: "Schwerbehinderten Menschen kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Dafür muss zuvor ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt worden sein. Im Ausweis sind der Grad der Behinderung und die festgestellten gesundheitlichen Merkmale, als Merkzeichen, auf der Rückseite eingetragen. Der Ausweis dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen (sogenannte Nachteilsausgleiche)."

Dieses Zitat ist entnommen der meines Erachtens äußerst informativen Seite schwerbehindertenausweis.de.

Ergänzend dazu von mir:

Der Antrag ist zu richten an das zuständige Versorgungsamt, das bei mir dem Landratsamt meines Landkreises angegliedert ist.
Den Antrag frühzeitig stellen, die Bearbeitung kann dauern. Ebenso bei einer Änderung zum Beispiel bei gesundheitlicher Verschlechterung.
Sicher nicht nachteilig für eine kürzere Bearbeitungsdauer sind vollständige Unterlagen von Anfang an. Ärztliche Befunde, ggf. Atteste, ein Lichtbild und korrekt ausgefüllte Antragsformulare helfen.
Den blauen Parkausweis, der Parkerleichterungen und das Fahren in Umweltzonen erlaubt, habe ich von der Straßenverkehrsbehörde, bei mir ebenfalls das Landratsamt, auf Antrag inklusive Kopie des Schwerbehindertenausweis und Lichtbild erhalten.

s. auch: Übersicht über Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen


schwerbehindertenausweis.de

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