Zitat: "Schwerbehinderten Menschen kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt
werden. Dafür muss zuvor ein Grad der Behinderung von mindestens 50
festgestellt worden sein. Im Ausweis sind der Grad der Behinderung und die
festgestellten gesundheitlichen Merkmale, als Merkzeichen, auf der Rückseite eingetragen. Der Ausweis dient als
Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen
(sogenannte Nachteilsausgleiche)."
Dieses Zitat ist entnommen der meines Erachtens äußerst informativen Seite schwerbehindertenausweis.de.
Ergänzend dazu von mir:
Der Antrag ist zu richten an das zuständige Versorgungsamt, das bei mir dem Landratsamt meines Landkreises angegliedert ist.
Den Antrag frühzeitig stellen, die Bearbeitung kann dauern. Ebenso bei einer Änderung zum Beispiel bei gesundheitlicher Verschlechterung.
Sicher nicht nachteilig für eine kürzere Bearbeitungsdauer sind vollständige Unterlagen von Anfang an. Ärztliche Befunde, ggf. Atteste, ein Lichtbild und korrekt ausgefüllte Antragsformulare helfen.
Den blauen Parkausweis, der Parkerleichterungen und das Fahren in Umweltzonen erlaubt, habe ich von der Straßenverkehrsbehörde, bei mir ebenfalls das Landratsamt, auf Antrag inklusive Kopie des Schwerbehindertenausweis und Lichtbild erhalten.
s. auch: Übersicht über Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen
schwerbehindertenausweis.de
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